Rente wegen Erwerbsminderung


Voraussetzungen

Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrem, sondern in allen Berufen. Sind Sie vor dem 2. Januar 1961 geboren, kann ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung auch bestehen, wenn Sie zwar sechs Stunden täglich arbeiten können, nicht jedoch in Ihrem bisherigen Beruf und auch nicht in einem anderen Beruf, der Ihnen aufgrund Ihres berufichen Werdegangs zumutbar ist.

In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens drei Jahre mit Pfichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung).

Sie müssen mindestens fünf Jahre versichert sein (so genannte Wartezeit).


Unterlagen

Zur Beantragung benötigen Sie zusätzlich folgende Unterlagen:

  • Angaben zu Ihren Gesundheitsstörungen,
  • Namen und Anschrift der behandelnden Ärzte,
  • aktuelle Arztberichte, Gutachten und/oder Entlassungsberichte,
  • Angaben zu Untersuchungen durch öffentliche Stellen (Amtsärzte),
  • Daten zu Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte der letzten Jahre,
  • chronologische Aufstellung der bisherigen Tätigkeiten und
  • Selbsteinschätzungsbogen.
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