Wichtig für DB-Betriebswechsler

Jetzt Antrag auf IAP-Auszahlung stellen

Durch die unterschiedlichen Tarifabschlüsse von GDL und evg geschieht es immer wieder: Arbeitnehmer, die innerhalb der DB den Betrieb gewechselt haben, erhalten keine oder nur einen Teil der Inflationsausgleichsprämie (IAP). Diese „Flickschusterei“ ist eine typische Folge der Anwendung des TEG und zeigt einmal mehr, welche Probleme dadurch in der Praxis entstehen.

Um zu verhindern, dass unsere Mitglieder um ihre berechtigten Ansprüche gebracht werden, hat die GDL mit dem Tarifabschluss am 26. März 2024 eine Sonderregelung in Form einer Selbstverpflichtung des Arbeitgebers getroffen.

Um die komplette IAP zu erhalten, richten Arbeitnehmer, Auszubildende und Dual Studierende ihren Antrag ab Juni 2024 (nach Auszahlung der 2. Tranche der IAP) formlos an folgende Adresse:

DB Personalservice Postfach 10 02 03 96054 Bamberg oder per Mail an: personal-direkt@deutschebahn.com

Für eine schnelle Bearbeitung und zur Vermeidung von Rückfragen ist dem DB Personalservice insbesondere Folgendes mitzuteilen:

Vorname, Nachname, Personalnummer, Betrag der bisher erhaltenen IAP, (ohne ggf. DB Energiebonus), Wechselzeitpunkt, Betrieb sowie DB-Unternehmen vor und nach dem Wechsel

Der Arbeitnehmer hat sechs Monate Zeit, seinen Anspruch geltend zu machen.

Erneut hat die GDL schnell und vorausschauend gehandelt, um die Rechte ihrer Mitglieder zu wahren!

 

 

 

 

 

 

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