Deutsche Bahn, Transdev, Personaldienstleister

Abschlüsse stehen – zweite Urabstimmung folgt!

Bildete die erste Urabstimmung die Grundlage für die Ausweitung der Arbeitskämpfe, entscheiden die GDL-Mitglieder mit der nun eingeleiteten zweiten Urabstimmung über die Annahme oder Ablehnung der erzielten Tarifabschlüsse.

Mit dem Tarifabschluss bei der Deutschen Bahn geht eine lange Serie von Arbeitskämpfen der GDL-Mitglieder zu Ende. Auch wenn sich die Arbeitgeber bei dem ein oder anderen Unternehmen noch vergeblich hartnäckig zeigen, stehen nun bei 32 Tarifpartnern Tarifabschlüsse.


Während der Tarifauseinandersetzung hat die GDL ihre Mitglieder bei der Deutschen Bahn, bei den Transdev-Unternehmen und bei den Personaldienstleistern nach den ersten Warnstreiks zu einer Urabstimmung aufgerufen und die Streiks aufgrund der hohen Zustimmung von bis zu 97 Prozent anschließend ausgeweitet. Und die Streiks hatten die Wirkung, die sie erzielen sollten. Das Ziel, marktgerechte Abschlüsse zu erzielen, wurde erreicht.

Zweite Urabstimmung
Nach der ersten Urabstimmung erfolgt naturgemäß eine zweite Urabstimmung. Während es in der ersten Urabstimmung um die Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen geht, wird bei der zweiten Urabstimmung über die Annahme oder über die Ablehnung des Abschlusses entschieden. Da bei der ersten Urabstimmung mehr als 75 Prozent für Arbeitskämpfe stimmen müssen, müssen bei der zweiten Urabstimmung mehr 25 Prozent für die Aussetzung weiterer Streiks und die Annahme des Abschlusses stimmen.

Unterlagen versendet
In diesen Tagen verlassen die Abstimmungsunterlagen die Druckerei und werden bei den stimmberechtigten GDL-Mitgliedern eintreffen. Die korrekt ausgefüllten Stimmunterlagen müssen bis zum 24. April 2024 (Eingang bei der GDL) zurückgesendet werden, um Berücksichtigung zu finden. Die Auszählung findet am 25. April 2024 in Frankfurt am Main statt. Dann steht das Ergebnis fest!

Aushang

 

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